Ihr Gutachten

Für einen Vaterschaftstest (oder allgemeiner: ein Abstammungsgutachten) werden heute praktisch ausschließlich hoch variable Abschnitte der DNA untersucht. Diese Merkmalssysteme (oder Marker) liegen im nicht-codierenden Bereich der DNA, sie lassen also keine Rückschlüsse auf Eigenschaften, Anlagen oder auch Krankheiten der untersuchten Person zu. Dafür weisen diese Bereiche individuelle Unterschiede zwischen unverwandten Personen auf, die vererbt werden und damit geeignet sind, eine Abstammung zu untersuchen. Mit wenigen Ausnahmen besitzt jeder Mensch an jedem dieser Marker zwei Merkmale, wobei jeweils eines von der Mutter und eines vom Vater stammt.

Wie funktioniert ein Abstammungsgutachten?

Im Gutachten werden nun die Merkmale des Kindes mit denen seiner (fraglichen) Eltern verglichen: Ein Merkmal, das das Kind besitzt, die Mutter jedoch nicht, muss ganz offenbar von seinem Vater stammen. Besitzt der untersuchte Mann dieses Merkmal, spricht dies für seine Vaterschaft, besitzt er es nicht, spricht dies sehr stark gegen seine Vaterschaft.

Für ein solches Gutachten müssen mindestens 15 Merkmalssysteme untersucht werden. Das Ergebnis des Gutachtens setzt sich aus der Betrachtung der einzelnen Marker zusammen: Besitzt der untersuchte Mann in vier oder mehr Merkmalssystemen nicht das jeweils vom Vater vererbte Merkmal, wird er von der Vaterschaft ausgeschlossen. Besitzt er alle geforderten Merkmale, wird eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit berechnet, die beschreibt, mit welcher Wahrscheinlichkeit bei der vorgefundenen Merkmalskonstellation tatsächlich eine Vaterschaft vorliegt. Wird ein Grenzwert von 99,9% erreicht oder überschritten, ist seine Vaterschaft praktisch erwiesen.

Welche Besonderheiten können auftreten?

In seltenen Fällen verändert sich eine Eigenschaft in den Keimzellen. Wenn diese vererbt wird, spricht man von einer Neumutation. Die Häufigkeit, mit der so etwas beobachtet wird, ist bekannt und beträgt immerhin 1 % bis 2 % für den typischen Untersuchungsumfang, lässt sich aber bei der Berechnung der Vaterschaftswahrscheinlichkeit problemlos berücksichtigen. Das Vorkommen dieser Neumutationen ist darüber hinaus völlig normal und kommt bei allen gesunden Personen vor.

Was ist mit Verwandten, die auch als Vater in Frage kommen?

In Gutachten werden Sie häufig den Hinweis finden, dass Rechenwerte nur unter der Voraussetzung gelten, dass kein naher Verwandter (z. B. dessen Bruder, Vater oder Sohn) ebenfalls als Erzeuger in Frage kommt.

Das Problem liegt auf der Hand: Verwandte sind sich auch genetisch ähnlicher als unverwandte Personen. Ein seltenes Merkmal, das Vater und Kind teilen, spricht normalerweise für die Vaterschaft dieses Mannes. Nur: in der Familie des Mannes ist dieses Merkmal u. U. gar nicht selten, z. B. könnte der Bruder des untersuchten Mannes dieses Merkmal ebenfalls aufweisen. Deshalb muss die Berechnung der Vaterschaftswahrscheinlichkeit unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten (Hypothesen) erfolgen. Daher müssen Sie dem Gutachter bei der Beauftragung mitteilen, welche möglichen Abstammungsverhältnisse Sie geklärt haben möchten.

Normalerweise wird ein Gutachten die Frage beantworten, ob der untersuchte Mann oder ein mit ihm nicht verwandter Mann der Vater ist. Sie können diese Fragestellung aber auch erweitern, wenn Sie z. B. angeben, dass auch ein Bruder des Mannes als Vater in Frage kommt. Der Gutachter wird Ihnen dann mitteilen, ob dieser Mann ebenfalls untersucht werden muss oder ob sich möglicherweise auch schon so ein eindeutiges Resultat ergibt (hierfür wird er ggf. den Untersuchungsumfang im Vergleich zum Regelfall erweitern müssen).

Welche Fragestellungen sind zu beantworten?

Nutzen Sie unser Beratungsangebot! Viele auch komplexere Stammbäume lassen sich durchaus Erfolg versprechend bearbeiten, z. B.

  • Mutterschaft
  • Vaterschaft ohne Untersuchung der Mutter, wenn diese für die Untersuchungen nicht zur Verfügung steht
  • Großelternschaft (ggf. auch nur ein Großelternteil)
  • Geschwisterschaft (auch Differenzierung Halb-/Vollgeschwisterschaft)
  • Klärung der Abstammung von einem Verstorbenen durch Untersuchung von Geschwistern dieses Mannes

Für bestimmte Konstellationen können zusätzliche Merkmalssysteme eingesetzt werden, z. B. Marker, die auf den Geschlechtschromosomen X und Y liegen und einen besonderen Erbgang aufweisen oder Analyseverfahren, die mit anderen Methoden nachgewiesen werden. Ihr Einsatz hängt von dem Stammbaum und dem Geschlecht der beteiligten Personen ab. Die Mitglieder des Bundesverbandes kooperieren in Sonderfällen, so dass Sie Zugang zu einem außerordentlichen Spektrum an genetischen Analyseverfahren haben. Lassen Sie sich beraten!

Was können Sie von dem Gutachten erwarten?

In jedem Fall erhalten Sie ein ausführliches schriftliches Gutachten, das die Identität der untersuchten Personen mit allen erhobenen Untersuchungsbefunden enthält. Immer werden bei den Probenentnahmen entsprechende Protokolle zur Sicherung der Identität durch eine sachkundige Person ausgefüllt. Hierdurch ist das Gutachten jederzeit nachvollziehbar und kann überprüft werden. Jeder Sachverständige des BVAG bietet Gutachten an, die von Gerichten und Behörden anerkannt werden.

Wenn Sie sich das Ergebnis nicht erklären können

Fehler sind sehr, sehr selten. Alle Untersuchungen erfolgen in Laboratorien, die für die Abstammungsbegutachtung nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sind. Da trotz der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätssicherung grundsätzlich niemand zu 100 % ausschließen kann, dass nicht doch Fehler bei der Probenentnahme oder zu einem späteren Zeitpunkt aufgetreten sein können, nehmen wir Sie ernst. Sprechen Sie den Gutachter oder den BVAG an, wenn Sie sich das Ergebnis eines Vaterschaftstests nicht erklären können.

Um es vorweg zu nehmen: Praktisch immer bestätigt sich das Ergebnis des Tests. Trotzdem suchen wir mit Ihnen nach Möglichkeiten, Probenentnahme und Untersuchung zu wiederholen, damit Sie dem Ergebnis vertrauen können.